Diese Datei stammt aus Wikimedia Commons und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.
Deutsch: „Das Wappen zeigt in rotem Schild über einem silbernen Zwillingswellenbalken zwei silberne, mit drei Zinnen bekrönte Türme. Die Türme schließen ein offenes Tor ein, über dem der rot-weiß-rote Bindenschild Österreichs angebracht ist.“
Referenzen
InfoField
Deutsch: Seit dem seit 1965 in Geltung stehenden neuen Stadtstatut, mit dessen Erlassung das Wappen geändert wurde.
Deutsch: Vor 1965 lautete die Blasonierung des über Jahrhunderte tradierten, im Wesentlichen unverändert gebliebenen Linzer Stadtwappens folgendermaßen:
„Das Stadtwappen von Linz zeigt im roten Feld ein silbernes, gequadertes und zinnengekröntes Stadttor mit weit geöffneten goldenen Torflügeln und mit einem hochgezogenen Fallgatter. Zu beiden Seiten des Stadttores erheben sich zwei silberne, gequaderte und zinnengekrönte Rundtürme mit goldenen Kegeldächern, über dem Torbogen erscheint ein goldener Dachwalm, darüber das österreichische Bindenschild. Vom geöffneten Tor führt über grünen Grund ein goldener Weg zum blauen Strom.“
Dieses Werk ist gemäß dem Österreichischen Urheberrechtsgesetz gemeinfrei, da es Teil eines durch die Österreichische Bundesregierung oder einer Landesbehörde veröffentlichen Gesetzes, Verordnung oder offiziellen Dekrets ist, oder weil dieses Werk von vorwiegend offizieller Verwendung ist. (§7 UrhG)
Hinweis zum Hochladen: Falls vorhanden, bitte Erstveröffentlichung und Dokumentquelle angeben.
Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von Klexikon – das Kinderlexikon. Durch die Nutzung von Klexikon – das Kinderlexikon erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.